Donnerstag, 24. Januar 2019



Zur Lage der Kommunalfinanzen 
in der BRD und in Göttingen
Jörg Miehe 23.8.11


Zur Lage der Kommunalfinanzen in der BRD und in Göttingen
Jörg Miehe - Göttingen 2.8.11

Einleitung
1. Kommunalhaushalte – Geld aus dem Fenster geworfen?
2. Die aktuelle Situation der öffentlichen Haushalte einschließlich der Kommunen
2.1. Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte der BRD für 2010
2.2 Die Steuern nach Art und Ergiebigkeit
3. Die Aufteilung der Steuereinkünfte auf die drei Ebenen
4. Einnahmen der Kommunen aus verschiedenen Steuerarten
5. Die föderale Finanz-Verfassung der BRD im Grundgesetz
5.1. Die schematische Übersetzung der Verfassungsbestimmungen
5.1.1. die allgemeinen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
5.1.2. Die Grundzüge des kommunalen Finanzausgleichs in den Ländern.
5.1.3. Die Aufgaben des Staates und der öffentlichen Daseinseinvorsorge
6. Die Unterfinanzierung der Kommunen als Resultat undurchsichtiger Verhältnisse
7. Zusammenfassung
Rettungsfonds für die Kommunen zur Entschuldung
8. Die Kommunalfinanzen in Göttingen – Einige Bemerkungen
8.1. Der defizitäre Haushalt der Stadt Göttingen 2011 und die Perspektiven bis 2014
8.2. Das Haushaltssicherungskonzept von Verwaltung und Rat für 2011-2016
8.3. Die „freiwilligen Leistungen“ der Stadt – das Feld für Kürzungen und Steigerung der Bürgerzuzahlungen.
Anhang:
Auszug aus dem Grundgesetz
Literaturhinweise

Einleitung
Die Kommunalhaushalte in der BRD hatten Ende 2010 lt. Stat. Bundesamt ein Defizit von 7,7 Mrd. Euro. Dabei betrugen Ihre Gesamtschulden 117,6 Mrd. Euro.
Einrichtungen und Arbeitsfelder, die direkt von Zuwendungen kommunaler Haushalte abhängig sind, schweben in einer dauernden Unsicherheit, seit die Kommunalhaushalte in einer länger währenden Defizitsituation sind.
Für sie stellt sich die Frage, ob sie auf Besserung hoffen und ob sie selbst etwas dazu beitra-gen können.
Um die Antwort vorwegzunehmen - Nein!
Nur durch eine allgemeine kommunalpolitische Wende können sie auf eine Besserung und eine dauerhafte Sicherung ihrer Arbeitsperspektive und der Lebensverhältnisse in den Kommunen hoffen.
Eine solche Wende lässt sich institutionell nicht in den Kommunen selbst bewirken!
Aber der Kampf darum sollte von dort aus beginnen.
Die föderale Finanzverfassung der Bundesrepublik, weitgehend festgelegt im Grundgesetz (GG), ist eine der wesentlichen verstörenden Bedingungen für die finanzielle Vernachlässi-gung der Kommunen. Sie erzeugt einen undurchsichtigen politischen Aushandlungsprozess zwischen den drei Ebenen Bund, Ländern und Gemeinden, gesellschaftlich organisier-ten Gewinninteressen und den Parteien, der nur mit Spezialkenntnissen zu verstehen ist. Der Prozess resultiert in einer Kette von Kompromissen zwischen unausgesprochenen gesell-schaftlichen Interessen in meist nicht legitimierten Arbeitskreisen, Kommissionen und Ent-scheidungsrunden, die dann zuletzt von inhaltlich inkompetenten und unverantwortlichen Mehrheiten in den Parlamenten abgesegnet werden.
Das mündet in eine Kollusion, einem Arrangement aller Beteiligten mit den selbst erzeugten Übeln, und hat so einen zutiefst undemokratischen Charakter. Und da sowohl die Interessen der Eigentümer als auch die am Gewinn dabei dominieren, ergibt sich der unsoziale Charakter des Ganzen. Was tatsdächlich politische Willkür ist, wird öffentlich dagegen als hochkomplexe Sachentscheidung vorgestellt und kommentiert – nichts könnte falscher und verschleiernder sein.
1. Kommunalhaushalte – Geld aus dem Fenster geworfen?
Wie bei allen Haushalten, scheint es sich bei Kommunalhaushalten vor allem um die Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben zu drehen. Wer zu viel ausgibt und zu wenig einnimmt, der produziert notwendig Defizite. Die Schlussfolgerung würde lauten:
Kürzen, einerseits – mehr Einnehmen andererseits.
Das Kürzen geht z.T. vor Ort in den Gemeinden und wird ausgiebig praktiziert – geht dort aber auch das Mehr-Einnehmen?
Die Hebel und Spielräume der Kommunalparlamente dafür sind äußerst gering – wie weiter unten kurz erläutert werden soll.
Um das in den Grundzügen zu verstehen, ist es erforderlich die Abhängigkeit ihrer Einnahmen von den Quellen und den Mechanismen der Kommunalfinanzierung zu klären. Dem müssen dann die den Kommunen auferlegten Aufgaben gegenüber gestellt und dann die dafür erforderlichen Ausgaben taxiert werden: Die im GG niedergelegte föderale Aufgabenverteilung und Finanzverfassung hat ein kompliziertes Geflecht der Verteilung von Steuermitteln und einen Finanzausgleich zwi-schen den drei Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Folge.
Ein Ergebnis kann vorweg genommen werden. Wenn man die Kommunen finanziell besser stellen, also das Kürzen vermeiden will, dann gibt es nur drei Möglichkeiten:
 Entweder man nimmt den Ländern und dem Bund Steuereinnahmen weg und teilt sie den Kommunen zu;
 oder man entlastet die Kommunen von Aufgaben, die ihnen nur unvollständig finanziert werden und ver-lagert sie auf die Länder und den Bund;
 oder man belässt die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen und erhöht die Steu-ern, sodass die Kommunen für die Erfüllung ihrer Aufgaben vollständig finanziert werden können.
 Die dritte Variante kann allerdings nur funktionieren, wenn das mit einer gründlichen Änderung der fö-deralen Finanzverfassung einhergeht.

2. Die aktuelle Situation der öffentlichen Haushalte einschließlich der Kommunen
Zunächst das Einfache und Offensichtliche:
Die öffentlichen Haushalte der Gebietskörperschaften der BRD, also von Bund, Ländern und Gemeinden (einschließlich der Kreise und Gemeindeverbände, künftig zusammen als Kommunen bezeichnet) werden grundsätzlich vor allem aus den Steuereinnahmen finanziert und zusätzlich mit bestimmten Abgaben, wie z.B. den Zöllen beim Bund, oder mit Gebühren, wie denen für Ab-wasser bei den Gemeinden.
Davon sind die öffentlichen Haushalte der Sozialversicherungen zu unterscheiden, die sich grundsätzlich aus aufgabenspezifischen Abgaben von bestimmten versicherungspflichtigen Perso-nenkreisen und ihren „Arbeitgebern“ finanzieren, den Beiträgen für die Sozialversicherungen. Die Zuzahlungen aus dem Bundeshaushalt, vor allem für die Rentenversicherung, sollen die den Sozial-versicherungen per Gesetz verordneten sog. „versicherungsfremden Leistungen“ finanzieren.
Grundlage der Finanzierung auch der Kommunen sind also die Steuereinnahmen.
Als Einstieg in die Darstellung der aktuellen Situation der öffentlichen Finanzen soll ein kleiner his-torischer Ausflug den Blick für die Dimension der Probleme öffnen. Das zeigt eine Grafik, die die Steuereinnahmen in der BRD ins Verhältnis zum BIP stellt, also der realen jährlichen Steuerbasis.

Schaubild 1



Zuerst fällt ins Auge, dass die Ausgaben seit 1963fast immer über zwei Prozentpunkte vom BIP über den Einnahmen lagen. Seit dem Ende der Kanzlerschaft von H. Schmidt 1982 gehen die Aus-gaben in einem steilen Winkel gegenüber dem BIP zurück. Nicht ganz so steil sinken auch die Ein-nahmen. Die Schwankungen und das Absenken der Ausgaben erfolgen aufgrund von politischen Beschlüssen – auch wenn sie Reaktionen auf ökonomische und politische Ereignisse sind. Die Ein-nahmen sind dagegen von zwei Basisgrößen abhängig. Zum einen grundlegend von der Entwick-lung der Ökonomie, d.h. der Umsätze, der Löhne und der Gewinne. Zum anderen von der Gestal-tung der Steuergesetzgebung. Eine gezielte (keynesianische) Steigerung der Ausgaben, um gegen krisenhafte Einbrüche der Nachfrage zu steuern, kann man bei Kiesinger 1966, bei Schmidt einmal 1974 und zum zweiten Mal 1982 und bei Merkel 2008/9 sehen. Eine politische Reaktion kann man bei Kohl im Zuge der DM Übernahme für Ostdeutschland und dann für die weiteren Kosten der Vereinigung sehen. Bei Schröder sieht man zunächst einen drastischen Rückgang der Einnahmen wegen Steuersenkungen, u.a. der Gewerbesteuer für die Kommunen, und dann als Reaktion gegen die einsetzende Krise nach 2000 weitere kräftige Rückgänge der Steuereingänge – aber ebenfalls weitere drastische Ausgabensenkungen, die die Krise weiter verstärken. Auch die wieder ansteigen-den Steuereinnahmen aufgrund der anspringenden Weltkonjunktur führen nicht zum Abbruch oder zur Umkehr der Senkung der Ausgaben. Das alles geht zu Lasten der Kommunen und der Empfän-ger von staatlichen Zuwendungen.

2.1. Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte der BRD für 2010
Für die aktuellen Verhältnisse verschaffen wir uns für das Jahr 2010 einen kurzen tabellarischen Überblick über die gesamten Steuereinnahmen und ihre Verteilung auf die drei Ebenen der födera-len Gliederung der BRD. Dazu werden dann gleich die Defizite des Jahres 2010 und die bis dahin aufgelaufenen Schulden nach Höhe und relativer Größe genannt.
Die drei ersten Spalten sind nur der Vollständigkeit halber mit angegeben, weil manchmal ein öfftl. Gesamthaushalt ausgewiesen wird. Für unser Problem ist das unwichtig. (Näheres dazu im Kleinge-druckten unter der Tabelle).
Die gesamten Steuereinnahmen der BRD beliefen sich 2010 auf 758 Mrd. Euro, die Ausgaben auf 839 Mrd., was ein Minus von 80 Mrd. für das Jahr 2010 ergibt. Dieses Defizit des Jahres 2010 macht etwa 10% der Einnahmen aus. Ende 2010 betrug die Gesamtverschuldung von Bund, Län-dern und Gemeinden 1,996 Billionen Euro. Das machte 263 % der Einnahmen aus 2010 aus. Davon waren 1,923 Billionen Schuldpapiere (wie z.B. Bundesschatzbriefe) und normale Bankkredite und nur 73 Mrd. Kassenkredite.
Diese Gesamtzahlen teilen sich für die drei Ebenen in den folgenden Spalten auf:
Tab 1
2010 öff Ge-samt haushalt Sozial Versi-cherungen EU-Anteile Gesamt Haushalt öff Gebietskör-perschaften davon
Bund Länder Gemeinden
Einnahmen 1 049 640 515 121 23.049 758.003 303 143 280 390 174 470
Ausgaben 1 127 781 512 260 23.049 839.005 353 299 303 519 182 187
lfd Saldo – 78 059 2 874
(2009: - 14.679) - - 80.931 – 50 115 – 23 100 – 7 716
Defizit-Quote% 10 16 8 4
Gesamt-Verschuldung 1 996 906 0 - 1.996.906 1 284 121 595 145 117 640
VerschuldgsGrad in % 263 424 212 67
Kreditmarkt-Schulden 1 923 584 0 - 1.923.585 1 269 345 577 062 77 178
Kassen-Kredite 73 223 0 73.321 14 776 18 083 40 462
Quelle: Claudia Gerster,Christian Meißmer,Wolfgang Müller, Simone Scharfe: Öffentliche Finanzen im Jahr 2010
WIRTSCHAFT UND STATISTIK 4/2011,S. 388, Stat Bundesamt, Wiesbaden Mai 2011
J.M: Die hier als erstes notierte Größe >Summe aller öffentlichen Haushalte< ist für unsere Diskussion uner-heblich. Sie wird durch die Einrechnung der Haushalte der Sozialversicherungen gebildet. Das ist der Sache nach unsinnig, da es sich bei den Einnahmen um Abgaben eines Personenkreises handelt, der, wenn bei den Rentnern auch besonders zeitversetzt, gleichzeitig die Anspruchberechtigten auf die Auszahlungen oder bezahlten Leistun-gen aus den Abgaben umfasst.
Das Argument für die gemeinsame Zählung mit den Steuern liegt einerseits darin, dass die Art und Höhe der Ab-gaben, ebenso wie die Steuern, von der Gesetzgebung des Bundes oder den Verordnungen der Bundesregierung abhängig sind, allerdings gesteuert von den tatsächlichen Ausgaben.
Ökonomisch werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) die Sozialversicherungen ähnlich behan-delt. Das liegt dort an der Vorstellung, dass die Sozialversicherungen keine privaten ökonomischen Subjekte sind, wie etwa große Weltkonzerne. Ihr Handeln ist daher nicht marktgesteuert – und nimmt der breiten Masse der Lohnabhängigen die private Verfügung über einen erheblichen Anteil ihres Einkommens – das würden die Konzer-ne lieber in ihre Versicherungen und Kapitalpapiere lenken.

Ob die jetzige Verteilung der gesamten Einnahmen auf die drei Ebenen mit 303, 280 und 174 Mrd. Euro pro Jahr inhaltlich sinnvoll ist, kann man anhand der Zahlen natürlich nicht beurteilen. Dazu müsste man die Gesamtaufgaben der staatlichen Tätigkeiten ins Auge fassen und sich dann die Verteilung dieser Aufgaben anschauen: Für welche Aufgaben, verteilt an die drei Ebenen, erhalten sie jeweils welche Einnahmen aus dem gesamten Steueraufkommen? Das soll später kurz skizziert werden –während es im Detail ganze Bücher füllen würde.
Wenn man einmal unterstellt, dass alle drei Ebenen notwendige oder zumindest sinnvolle Leistun-gen durch eigenes Personal erbringen, solche Leistungen bestellen und veranlassen oder notwendige Geldmittel an berechtigte Personen verteilen, dann werfen die Unterschiede bei den laufenden Defiziten Fragen auf: Vom Gesamtdefizit des Jahres 2010 von rund 80 Milliarden Euro hat der Bund mit rund 16 % seiner Einnahmen das größte Defizit, während das Defizit der Länder mit rund 8 % nur noch halb und das der Gemeinden mit rund 4% nur ein Viertel so hoch ist, wie das des Bundes.
Beim Verschuldungsgrad der drei Ebenen zeigt sich eine ähnliche Lage: Die Gesamtverschul-dung beträgt 263 %, der Bund ist mit 424 % am höchsten, die Länder sind im Durchschnitt mit 212 % halb so hoch und die Kommunen im Durchschnitt mit „nur“ 67 % nicht einmal ein Viertel so hoch verschuldet, wie der Bund.
Dies mutet bei der desolaten Finanzsituation der Kommunen erstaunlich an. Gebunden an die Be-stimmungen des Grundgesetzes ist der Bund bei der Festlegung der Steuereinahmen und ihrer Ver-teilung die dominierende Ebene, weil die Steuergesetze vom Bundestag beschlossen werden, evt. mit der Notwendigkeit einer Zustimmung durch den Bundesrat. Die Einnahmen der Länder sind da-von ebenso abhängig, ebenso, wie die der Kommunen. Diese dazu noch weitestgehend von den Ländern – trotz aller Kommunalautonomie nach GG Art 28,2. Die Verschuldungsraten stellen sich aber genau umgekehrt dar, wie der politische Einfluß es nahe legen würde.
Das mag u.a. an der Verschuldungsfähigkeit liegen – die Kreditgeber und Käufer von Schuldpa-pieren wissen natürlich genau, dass nur der Bund wichtige Steuergesetze erlassen kann. Daher kann man schon den Ländern hinsichtlich ihrer Finanzkraft, also der Fähigkeit Zinsen und Tilgungen auch unter Schwierigkeiten zu bedienen, nur bedingt trauen – den Kommunen noch viel weniger. Die Folge ist, dass die Kommunen sich u.a. deshalb zum erheblichen Teil über Kassenkredite und nicht am Kapitalmarkt verschulden – oftmals bei ihren eigenen Sparkassen. Die 40 Mrd. Kassenkre-dite sind daher relativ zu den Gemeindeeinnahmen nicht sehr hoch, im Vergleich mit den Kassen-krediten von Ländern und dem Bund jedoch absolut viel größer.
Eine vermeintlich einfache politische Schlussfolgerung liegt auf der Hand. Wenn die Gemeinden mehr Geld vom Bund und den Ländern haben wollen, ohne dass die Steuern erhöht werden sollen und die kommunalen Leistungen beschnitten werden, dann ginge das gegenwärtig nur durch eine Steigerung der jetzt schon höheren Verschuldung von Bund und den Ländern. Das ist politisch von allen Parteien, die jeweils in unterschiedlicher Zusammensetzung in Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam die Mehrheiten bilden, nicht zu erwarten und ist aber auch politisch nicht wünschend-wert.
Daher drängt sich die andere politische Schlussfolgerung auf:
Die Steuern müssen erhöht werden, damit die Gemeinden besser finanziert werden können.
Durchschlagende Wirkung hätte das allerdings nur, wenn die laufenden Defizite aller drei Ebenen beseitigt und die Schulden und damit deren Bedienung (Tilgungen und Zinsen) mittelfristig zurück-geführt werden könnten.
Die Gemeindevertreter der Parteien dürften sich also nicht mehr als Steigbügelhalter der Bundesparteien hergeben,
sondern müssten, im Gegenteil, diese in ihre Dienste zwingen. Das hätte allerdings viele politische Voraussetzungen, die bisher nicht gegeben sind.
Vor einer durchgreifenden Steuererhöhung stellen sich allerdings vier Fragen:
1. Aus welchen der bekannten Steuern kommt welches Steueraufkommen; und
2. wie wird dieses Steueraufkommen auf die drei Ebenen verteilt?
3. Welche Steuern könnte und sollte man erhöhen, ohne soziale oder konjunkturelle Schäden anzu-richten? Und
4. Wie sollten die Steuereinnahmen, nicht nur die zusätzlich eingesammelten, auf die drei Ebenen und die dort erbrachten Leistungen verteilt werden, damit sie sozial, fortschrittlich und demokra-tisch wirken und außerdem der demokratischen Selbstverwaltung der Kommunen dienen können.

2.2 Die Steuern nach Art und Ergiebigkeit
Danach sollen dann in einer Grafik die einzelnen Steuerarten in ihrer Entwicklung als Quelle aller öffentlichen Einnahmen gezeigt und in einer weiteren Grafik die Einnahmeanteile der Steuerarten für das Jahr 2010 vorgestellt werden. Einen schönen und einfachen Überblick zu den Steuereinnah-men gibt die folgende Grafik. Wie man sieht, haben sich die heutigen Proportionen der Steuern seit Ende der 70er Jahre herausgebildet. Die Anteile der ergiebigen Steuern am Steueraufkommen haben sich außerdem seit 2001 nicht sehr verändert. Dabei muß man zweierlei Veränderungen im Verlauf unterscheiden: jene mit einem Knick bedeuten Veränderungen in der Steuergesetzgebung. Die sanf-ten Veränderungen bedeuten ökonomische Veränderungen in den realen Grundlagen für die Steuern, der Steuerbasis. Die Steuerschätzer gehen sogar davon aus, dass die Proportionen des Steuerauf-kommens sich bis 20015 nicht ernsthaft verändern werden – nur die Gesamtgröße soll zunehmen.

Schaubild 2

Den größten Anteil am Steueraufkommen haben die direkten Einkommenssteuern, mit über 40 % in der neueren Zeit: das sind die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommenssteuer. Den zweitgröß-ten Anteil haben die indirekten Steuern vom Umsatz mit etwa 30 % vom Steueraufkommen, dann folgen mit weniger als 10 % die ebenfalls indirekten (Umsatz-) Steuern auf Energiestoffe, mit den Steuern auf Benzin als größtem Bestandteil, und dann mit ebenfalls um die 10 % die direkten Ge-werbesteuern vom Ertrag der Unternehmen an die Gemeinden. Die restlichen, sehr vielfältigen Ein-zelsteuern machen zusammen nur rund 10 % des Gesamtaufkommens aller Steuern aus.
Von der Besteuerung des Vermögens, nicht aus seinem Ertrag, zeigt nur die Grundsteuer eine be-merkbare Größe. Eine Vermögenssteuer gibt es im Moment gar nicht und das Aufkommen der Erb-schaftssteuer kann fast man vernachlässigen.
Die folgende Tabelle zeigt für 2010 die Einnahmen aus den einzelnen Steuern und die Gesamtsum-me:

Tabelle 2:




















Von den gesamten 530 Mrd. Euro, erbrachte die Lohnsteuer 127 Mrd., die veranlagte Einkommenssteuer 26 Mrd., die nicht veranl. St. v. Ertrag 12 Mrd., die Abgeltungssteuer 8 Mrd. - die Körperschaftssteuer der Kapitalgesellschaften nur ganze 7 Mrd. Euro. Alle Einkom-menssteuern zusammen rund 160 Mrd. Euro.
Die Steuern vom Umsatz erbrachten 176 Mrd. Euro, davon 141 heimischer Umsatz und 35 Mrd. Einfuhrumsatzsteuer. Für die Ausfuhren sind die Umsatzsteuern erlassen – ein weiterer Grund warum der Export bei den Unternehmen so beliebt ist.
Das Kuchendiagramm zeigt für 2010 die prozentualen Anteile der verschiedenen Steuerarten am Gesamtaufkommen. Bemerkenswert ist u. a. der geringe Anteil der Gewinnsteuer für die Kapitalge-sellschaften, der Körperschaftssteuer, mit nur 2,3 % vom Gesamtaufkommen.
Schaubild 3



3. Die Aufteilung der Steuereinkünfte auf die drei Ebenen
Im föderalen Finanzsystem der BRD erhalten die drei Ebenen bei verschiedenen Steuerarten ver-schiedene Anteile und Umverteilungsmengen.
Zur leichteren Erfassung der grundlegenden Verteilung der Steuermittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden soll ein Schema aus dem Bundesfinanzministerium angeführt werden, dass die Ver-teilung bei der Einkommenssteuer für Personen und für die Einkommenssteuer der Unternehmen, sowie bei der Umsatzsteuer zeigt.
Die Körperschaftssteuer wird 50 zu 50 Prozent zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Kom-munen bekommen davon direkt gar nichts. Die Lohn- und Einkommensteuer wird 42,5 zu 42,5 Pro-zent zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und der Rest von 15 Prozent geht an die Kommunen. Die Umsatzsteuer wird mit 53,9 zu 44,1 Prozent zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt und ein schäbiger Rest von 2 Prozent geht direkt an die Kommunen.
Schaubild 4

Für das Jahr 2010 zeigt die unten stehende Tabelle die gesamten Steuereinkünfte nach Arten, den Anteil daran und die entsprechenden Summen für die Kommunen
In der Tabelle sind die oben schon gezeigten Gesamteinnahmen der wichtigsten Steuern für 2010 noch einmal aufgeführt, daneben der nach Steuerart variierende Verteilungsschlüssel und dann daraus die Menge an Steuermitteln, die bei den Kommunen ankommt.
Die Gewerbesteuer erbrachte 35 Mrd., die Grundsteuer B 10 Mrd., sonstige Gemeindesteuern nur 700 Millionen Euro.
Der Anteil der Gemeinden an den Lohnsteuern betrug 19 Mrd. Euro, an der veranl. Eink. St. 4,6 der Anteil an allen Ein.K.St. 25,7, der Anteil netto an den Gewerbesteuern 29,7 Mrd. Euro. Dazu die Summe aller reinen Gemeindesteuern mit 9,75 Mrd. Euro. Die Steuereinnahmen der Gemeinden vor dem Länderfinanzausgleich (LFA) und dem Fond Deutsche Einheit (FDE) betragen 63,9 Mrd. Euro.
Tabelle 3
20010
gesamte Steuer-einnahmen
Mrd Euro Abzüge Umlagen Mrd Euro Anteils-Sätze in % Gemeinde-Anteil
Mrd Euro
Lohnsteuer 127,9 19,1
veranlagte Einkommens-steuer 31,1 4,6
Alle EinkommensSteuern 159 082 42,5 % - 42,5 % - 15 % 24,9
n. verl. St. v. Ertrag 12,9 50,0 % - 50,0 % 1,0
Abgeltungssteuer 8,7 44,0 % - 44,0 % - 12 % 1,4
Körperschaftssteuer 12,0 50,0 % - 50,0 %
Steuern v Umsatz 180,0 Bund vorab 4,45 % für ALV, vom Rest Bund vorab
5,05 % für RV,
vom Rest vorab für Ge-meinden: >2,2 %<-
- vom verbleibenden Rest Bund/Länder
49,70 % - 50,30 % 3,6
Darunter Einfuhr-Umsatz-Steuer 43,5

Gewerbesteuer 35,7 3,1
0,5
2,2 100 Netto
29,7
Alle reinen Gemeindesteu-ern 12,0 100 12,0
Grundsteuer A 0,36
Grundsteuer B 10,9 10
sonstige Gemeindesteuern 0,75 100 0,75
Einnahmen der Gemeinden vor Finanzausgl.u Fonds Dt. Einh. (FDE) 69,5
gesamte Steuer-Einnahmen der Gemeinden 70,3
Einnahmen der Gemeinden aus FA
Laufende Zuweisungen vom
öffentlichen Bereich2 91,6
gesamte Steuereinahmen in der BRD 530
Lohn-/veranl.Einkommensteuer: Bund/Länder/Gemeinden = 42,5 % / 42,5 % / 15 %
KSt/n.v.St.v.Ertrag: Bund/Länder = 50,0 % / 50,0 %
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge: Bund/Länder/Gemeinden = 44,0 % / 44,0 % / 12 %
Steuern vom Umsatz:
- ab 2009: Bund vorab 4,45 % für ALV, vom Rest Bund vorab 5,05 % für RV,
- vom verbleibenden Rest Bund/Länder 49,70 % / 50,30 % zu-/abzüglich Festbeträge
Nach: Bundesministerium der Finanzen - Referat I A 6 - Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2011

Aus den verschiedenen Formen des Finanzausgleichs und besonderen Zuweisungen vom Bund und die Ländern, erhalten die Gemeinden 91,9 Mrd. Euro zu den 69,5 Mrd., also rund 70 zu 90 Mrd. Euro, die sie aus eigenen Steuermitteln oder aus dem ihnen zustehenden Anteil des Aufkommen der anderen Steuerarten erlangen.

4. Einnahmen der Kommunen aus verschiedenen Steuerarten
Von verschiedenen Steuern erhalten die Kommunen auf verschiedenen Wegen die zunächst im Kuchendiagramm dargestellten Summen aus den verschiedenen Steuerarten. Die ihnen zugeteilte Gesamtsumme beträgt 166 Mrd. Euro für 2010. Zwei weitere Einnahmequellen kommen noch hinzu: aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit haben die Kommunen 8,9 Mrd. und aus Gebühren und ähnlichen Entgelten 16,1 Mrd. Euro gewonnen.

Schaubild 5
Die angegebenen Prozentzahlen beziehen sich auf die Anteile dieser Einnahmeteile an den Gesamteinnahmen der Kom-munen.
Nach diesen verschiedenen Informationen über die verschiedenen Quellen der Einnahmen der Kommunen und deren Größenordnungen können wir einen ersten Blick auf den öffentlichen Ge-samthaushalt der Kommunen mit Einnahmen und Ausgeben zusammen mit dem laufenden Defizit und den aufgelaufenen Schulden werfen, wie ihn das statistische Bundesamt jährlich veröffentlicht:
Schon hier soll der Blick auf den Posten Soziale und ähnliche Leistungen gelenkt werden, der für das Jahr 2010 mit rund 42 Mrd. Euro ausgewiesen ist.

Tabelle 4

5. Die föderale Finanz-Verfassung der BRD im Grundgesetz
Die rechtlichen und institutionellen Bedingungen der Einnahmen und der Haushaltsführung der Kommunen sind im Grundgesetz der Bundesrepublik in den Artikeln 104a bis 115, festgelegt – sie bilden die Grundlage der föderalen Finanzverfassung BRD.
Außer bei der Gewerbesteuer erlangen die Gemeinden von den großen allgemeinen Steuerarten ihre Anteile über den Bund oder die Länder. Da sie hierbei auf die Steuerarten, die Sätze und auch die Verteilungsmodi keinen Einfluß haben, können sie diesen Teil ihrer Einnahmen nicht selbst be-einflussen. Aber auch den anderen und größeren Teil ihrer Einnahmen, die Zuweisungen vom Bund und den Ländern können sie fast gar nicht beeinflussen. Einzig die kleinen eigenen Gemeindesteu-ern sowie die Gebühren und die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit unterliegen dem direkten Einfluss der Gemeinden.
Nach Artikel 106 (5) und (5a) haben die Kommunen Anspruch auf einen festen Anteil an dem Auf-kommen der Einkommenssteuer, der zweitgrößten Steuerquelle, und an der Umsatzsteuer, der größten Steuerquelle. Die auf der Basis der GG-Bestimmungen erlassenen Gesetze haben bei der Einkommenssteuer einen Anteil der Kommunen von 15%, bei der Abgeltungssteuer einen Anteil von 12 % und bei der Umsatzsteuer einen Anteil von nur 2,2 % festgelegt. Von der nächst größeren Steuerquelle, den Energiesteuern, erhalten die Kommunen nichts, von der dann folgenden, der Ge-werbesteuer erhalten sie nach sie nach Art. 106 (6) 100 %. Davon müssen sie dann kleine Anteile an ihr Land und den Bund abliefern. Ebenso steht den Kommunen das gesamte Aufkommen der Grundsteuern zu, und mit leichten Einschränkungen auch die Aufkommen der anderen genuinen Gemeindesteuern. Die Weiterreichung der Steuermittel von den Finanzämtern an die Kommunen erfolgt über die Länder.
Die Höhe des Steueraufkommens, und daher auch die Einnahmen der Kommunen sind von vier Faktoren abhängig:
 Erstens von der Zahl der Steuerfälle,
 Zweitens von der Höhe der steuerpflichtigen Einkommen oder der Umsätze,
 Drittens von den Steuersätzen, die per Bundesgesetz von der Mehrheit des Bundestages beschlossen wer-den (meist ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig; die Vertretung der Länderregierungen).
 Viertens von der Variation der o.g. Mengen durch die Konjunkturlage im jeweils vergangenen Jahr.
(Darauf kann die Bundesregierung einen begrenzten positiven oder negativen, teilweise auch nur indirekten, Ein-fluss mit den folgenden Maßnahmen nehmen: durch die Größe der öffentlichen Investitionen, z.B. in den Kommu-nen, oder durch die Zinsgestaltung der EZB oder durch die Höhe der Tariflöhne und die Beschäftigungszahlen im Bund, oder durch entsprechende Gesetzgebung im Arbeitsrecht für alle Lohnabhängigen.)
Die föderale Finanzverfassung der Bundesrepublik, lässt den Kommunen nur einen sehr kleinen Spielraum für die selbständige Bestimmung ihrer Einnahmen:
„Den Gemeinden ist das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen.“ (Art 106, (6),S 2.)
Die Möglichkeit, die Hebesätze dieser beiden, durch Bundesgesetze eingeführten Steuern zu variie-ren, ist allerdings praktisch durch die Konkurrenz der Städte, Gemeinden und Kreise um die An-siedlung von Unternehmen, für die Gewinnung von Unternehmenssteuerzahlern, Einkommenssteu-erzahlern und von Arbeitsplätzen, äußerst begrenzt – gerade die klammen Kommunen müssen am stärksten mit niedrigen Hebesätzen buhlen.
Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit Gebühren und Abgaben auf ihre Leistun-gen oder Konzessionen zu erheben. Das ist in ihrem ökonomischen Interesse und zusätzlich im Interesse ihrer Einwohner ebenfalls sehr begrenzt. Außerdem wären die einzunehmenden Summen relativ klein.
5.1. Die schematische Übersetzung der Verfassungsbestimmungen
Schematisch sind die Bestimmungen des Grundgesetzes in den folgenden beiden Schaubildern zu-sammengefasst und verdeutlicht.
5.1.1. die allgemeinen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Das Schema ist der Darstellung des Finanzministeriums sehr ähnlich. Die Gemeinden haben eigene Einnahmen vor allem aus der Gewerbesteuer (Art 6, (6)), die im Schema unter die Gemeindesteu-ern fallen. Außerdem erhalten sie Anteile der sog. Gemeinschaftssteuern, wie auch der Bund und die Länder (Art 106; (3) u (7)). Aus den Einnahmen des Bundes können die Gemeinden Finanzhil-fen erhalten. Den größten Teil an zusätzlichen Einnahmen erhalten die Gemeinden jedoch durch sog. Schlüsselzuweisungen aus den Länderhaushalten gemäß dem jeweiligen länderspezifischen kommunalen Finanzausgleich, und weitere Finanzzuweisungen aus den Länderhaushalten. Die Finanzmittel der Länder, aus denen die Gemeinden mit finanziert werden, stammen nicht nur aus dem den Ländern zustehenden Anteil der Gemeinschaftssteuern, sondern auch aus den Ländersteu-ern und den sog. Bundesergänzungszuweisungen und sonstigen Finanzhilfen des Bundes. Dazu gibt es zwischen den Ländern wegen der unterschiedlichen Steuerkraft, einen Länder-Finanzaus-gleich: „reiche“ Länder müssen den „armen“ von ihrem Steueraufkommen abgeben.
Schaubild 6

Die beiden Gewerbesteuerumlagen, die von den Gemeinden an den Bund und an die Länder gezahlt werden, markieren auf schöne Weise die Absurdität der Verteilung der Steuereinnahmen auf die drei Ebenen der föderalen Gliederung. Für den Bund kommen noch die Finanzbeziehungen mit der EU hinzu. In begrenzter Weise allerdings auch für die Länder und Gemeinden, wenn es eine Förderung für spezifische Projekte gibt.

5.1.2. Die Grundzüge des kommunalen Finanzausgleichs in den Ländern.
Grundsätzlich ist ein Teil des dargestellten kommunalen Finanzausgleichs im GG, Art.106, (7), festgelegt. Die quantitativen Einzelheiten sind aber, wie auch die anderen Regelungen der Länder-gesetzgebung überantwortet.

Schaubild 7




Quantitativ ist die Größe der Finanzausgleichsmasse wichtig. Ihre Entstehung durch die Verbund-quote ist eine jeweilige länderspezifische Angelegenheit, die, ebenso wie die Festlegung der Schlüssel, gesetzgeberisch von den Länderparlamenten bestimmt wird. Die quantitativen Folgen werden dann jeweils in den jährlichen Länderhaushalten festgelegt.
Für die meist öffentlich nicht verhandelten besonderen Finanzzuweisungen an die Gemeinden sind die investiven Schlüsselzuweisungen, noch mehr die Bedarfszuweisungen und die zweckge-bundenen Zuweisungen relevant. Bei den Gesetzgebungsverfahren werden natürlich in allen Frak-tionen Scharen von Juristen beschäftigt. Bei den jährlichen Aushandlungen pilgern die Kommu-nalpolitiker entweder zum Finanzminister „ihrer“ Parteien oder zu den jeweiligen Finanzpolitikern in den Finanzausschüssen der Länderparlamente – ein wenig lustiges Ringelreihen von Anti-Cham-brieren, von Kungeln, von politischem und finanziellem Geben und Nehmen. Das ist von öffentlich praktizierter Demokratie so weit entfernt, wie der Mond von der Erde.
Damit niemand glaubt, dass dieses System tatsächlich doch sehr übersichtlich ist, soll eine andere gemeinsame Darstellung der Sachverhalte aus beiden Darstellungen angeführt werden.
Schaubild 8

Das soll hier nicht zusätzlich weiter erläutert und kommentiert werden. Klar ist jedenfalls, dass die-ses komplizierte Verteilungs- und Ausgleichssystem eine rationale Debatte über die Finanzierung der drei Ebenen der föderalen Gliederung der BRD nicht gerade erleichtert.
5.1.3. Die Aufgaben des Staates und der öffentlichen Daseinseinvorsorge
Die Angelegenheiten aus dem etwas unbestimmten Kreis der öffentlichen Daseinsfürsorge sind dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zugeordnet. Die Aufteilungen sind zum erheblichen Teil in den Zuständigkeits- und Organisationsvorschriften des Grundgesetzes festgelegt. Neben sehr allgemeinen Bestimmungen werden im GG die Zuständigkeiten im Detail nach der Gesetzgebungs-kompetenz verteilt. Daraus ergibt sich nicht schon notwendiger Weise, dass das Verwaltungshan-deln aufgrund eines Gesetzes auch von der Ebene des Gesetzgebers ausgeführt wird. So ist es sel-ten, dass der Bund mit eigenen Ämtern bis in die Kommunen vertreten ist. Normal ist in der BRD etwas anderes: Bund und Länder lassen die Verwaltung vieler Angelegenheit in den Kommunen durch die Kommunalverwaltung erledigen.
Damit ergibt sich immer das Problem, wer dafür die Finanzierung stellt. Außerdem gibt es zahl-reiche Aufgaben, bei denen die Kompetenz der Gesetzgebung, die Finanzierung und auch die Ver-waltungsanleitung bei den Ländern liegt, aber die Ausführung ganz oder z.T. innerhalb der Kommu-nen stattfindet, wie z.B.: Schulwesen, Hochschulen, Polizei, Gerichte usw., öffentliches Gesund-heitswesen usw.
Die Abbildung zeigt beispielhaft eine Liste von Aufgaben der Daseinsvorsorge:
Liste 1

Die Festlegungen im GG ergeben sich häufig aus der Natur der jeweiligen Sache, wie z.B. die Zu-ständigkeit für die Armee für die Landesverteidigung nach außen beim Bund, oder für die Kanalisa-tion in Siedlungen bei den Kommunen. Bei anderen ist es der Ausfluss des Prinzips der Subsidiari-tät, bei wiederum anderen einfach Tradition, historischer Zufall oder Willkür.
In Artikel 28 (2) ist die Eigenzuständigkeit der Gemeinden für ihre Angelegenheiten (Autono-mie der Gemeinden) bestimmt. In Artikel 30 ist dagegen bestimmt, dass grundsätzlich die „Aus-übung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben“ „Sache der Län-der“ ist. Abweichungen davon müssen im GG festgelegt sein. Artikel 31 legt fest, dass Bundes-recht Vorrang vor Landesrecht hat („bricht“). Artikel 50 bestimmt, dass die Länder über den Bundesrat grundsätzlich an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und der EU mitwirken. Und Artikel 70 (1) bestimmt, dass die Länder das Recht zur Gesetzgebung haben, soweit das GG nicht dem Bund (ausdrücklich) die Befugnis zur Gesetzgebung verleiht. Die Zuständigkeiten umfassen die Gesetzgebung und die Umsetzung durch Verwaltungshandeln.
Bei der Finanzierung ist es noch komplizierter: dabei sind die Gesetzgebung, die Einsammlung der Steuern, die Umverteilung zwischen den drei Ebenen, sowie das Recht und die Pflicht für die Auf-stellung eines Haushaltes und die tatsächliche Verwaltung der Verausgabung in der Regel auch nicht in einer Hand.
In Abschnitt VII des GG, in den Artikeln 70 bis 74, werden die Kompetenzen von Bund und Ländern hinsichtlich der Gesetzgebung festgelegt, z.T. in sehr detaillierten Aufzählungen. Allge-mein werden zwei verschiedene Kompetenzen für die Gesetzgebung unterschieden: Die ausschließ-liche des Bundes, hier dürfen die Länder nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn der Bund sie durch Gesetz dazu ermächtigt. Die konkurrierende, hier können die Länder tätig werden, solange der Bund nicht selber Gesetze erlässt. Eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder ist im GG nicht vorgesehen. In einigen Fällen können die Länder, trotz Gesetzgebung des Bundes noch zusätzlich eigene Gesetze erlassen.
In Artikel 83 wird bestimmt, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus-führen, soweit im GG nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder zugelassen wird.
Einen groben Überblick zur Aufteilung von Steuereinnahmen und Aufgaben zwischen den Gebiets-körperschaften gibt das Schema in der unten stehenden Abbildung.
Aufstellung 2

6. Die Unterfinanzierung der Kommunen als Resultat undurchsichtiger Verhältnisse
Das Gestrüpp der Verteilung föderaler Aufgaben, der Finanzen sowie und der dadurch verdeckten Interessendurchsetzung bevorteilter sozialer Schichten ergibt ein unverantwortliches Gesamtsys-tem– Management by fog – oder: den Letzten beißen die Hunde
Aus all den verschiedenen Zuständigkeiten und Finanzierungen und dem daran geknüpften politi-schen Getriebe mit der meist verdeckten Interessendurchsetzung ergibt sich letztlich, dass die Kom-munen ein Defizit von 7,7 Mrd. im Jahr 2010 hatten. In den vorher gehenden Jahren einen großen Wechsel von Defiziten und zeitweiligen Überschüssen.
Daraus haben sie, wie schon oben notiert, einen Schuldenberg von rund 117 Mrd. Euro angesam-melt, der mit Zinsen und Tilgungen in den Haushalten in jedem Jahr bedient sein will.
Schaubild 9
Es stellt sich natürlich die Frage, welche Aufgaben und welche Ausgabepositionen denn dieses lau-fende Defizit im Wesentlichen verursachen?
Die von allen Regierungsparteien über alle Medien gestreute Antwort ist natürlich, seit Frau That-cher Ende der 70er Jahre und der Inthronisation der Ideologie des Neoliberalismus:
Es sind die sozialen Wohltaten vor allem für die ärmeren Bürger.
Sie leben mit Hilfe der Verschuldung der Kommunen (aber auch der Länder und Gemeinden – und noch weiter gehend, eigentlich auch auf Kosten ihrer Arbeitgeber) über ihre und unsere Verhält-nisse.
Daher ist Kürzen angesagt
– was fälschlicherweise als „Sparen“ ausgegeben wird. Außerhalb der Kommunalen Angelegenhei-ten sind die Schlagworte nur allzu bekannt:
 Erst sind es die überdimensionalen Lohn-„Nebenkosten“,
 dann sind es die überbordenden Beiträge zur Sozialversicherung und zuletzt
 überhaupt die viel zu hohen Löhne, und
 auch die viel zu frühe Rente –
wie sollen „wir“ da gegen chinesische oder auch nur gegen polnische oder rumänische Löhne kon-kurrieren – das macht doch die „deutschen“ Unternehmen und ihre Eigentümer, besonders die Ak-tionäre, arm.
In der Kommune sind es natürlich die sozialen und kulturellen Wohltaten für die Massen, für die Hochkultur ist dann doch immer genug Geld vorhanden. Jene Ausgaben der Kommunen, zu denen sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, erscheinen dann als erstes auch nicht notwendig, als zusätz-lich, und letztlich als überflüssig – freigegeben zum ach so schmerzlichen Kürzen.
Die Wahrheit sieht völlig anders aus:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Anfang 2010 eine Broschüre mit dem Titel
>Bilanz 2009 und Ausblick 2010 der deutschen Städte und Gemeinden<
veröffentlicht und darin resumiert:
„Bei stagnierenden Einnahmen und struktureller Unterfinanzierung entwickeln sich die schnell steigenden Sozial-ausgaben zum großen Problem für die Kommunen. Sie liegen heute bei über 40 Milliarden Euro, 2003 waren es noch 30 Milliarden. Und der Anstieg setzt sich kontinuierlich fort. Zu den Sozialleistungen gehören vor allem die Kos-ten für Unterkunft und Heizung für ALG-II-Beziehende, Ausgaben der Jugendhilfe und Ausgaben für Sozialhilfe, dar-unter Kosten der Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege und.Wiedereingliederungshilfe.
Durch steigenden Ausgabebedarf für Behinderte, Erwerbslose, arme Alte und Kinder wird der Handlungsspielraum für Kommunen immer enger.“
Der Bund zahlt zwar Anteile an verschiedenen Ausgaben, diese reichen aber bei weitem nicht aus und überlassen den Kommunen den größeren Teil der Verantwortung für die schnell wachsenden Ausgaben.
Der finanzielle Handlungsspielraum wird so für die Kommunen immer enger und der Druck auf Kürzungen immer größer.“
Dazu stellt der Dt. St. U. Gem.Bund das folgende Schaubild.

Schaubild 10
















Welche sozialen Leistungen das im Einzelnen sind und wie sich ihre Höhe entwickelt hat, wird dort detailliert dargelegt.

7. Zusammenfassung
Kurz und bündig zusammengefasst:
Es sind einerseits die Folgen der zunehmenden Arbeitslosigkeit, die sich über die Zunahme der För-der-Fälle zeigen. Es ist die damit einhergehende Verarmung verschiedener Bevölkerungsschichten (Kinder, Jugendliche, Alte, allein erziehende Frauen, prekär Beschäftigte, usw.) die aus Arbeitslo-sigkeit, aus gesunkenen Löhnen, aus prekären Beschäftigungsverhältnissen und aus der Reduktion der Arbeitslosenunterstützung und der Verwandlung eines großen Teiles in Hartz IV resultieren. Da-mit sind Folgekosten verschiedener Art verbunden. Außerdem sind die zunehmenden Aufwendun-gen aus der sich verändernden Alterszusammensetzung im Pflegebereich, sowie auf der anderen Seite die zunehmenden Aufwendungen für die Kinderbetreuung mit zunehmenden Aufwendungen der Kommunen verbunden. Das alles sind keine Wohltaten – im Gegenteil, meist sind die Zahlun-gen sogar zu gering um akzeptable Verhältnisse herzustellen.
Der Kern des Problems der Unterfinanzierung der Kommunen bei den sozialen Leistungen besteht aber in Folgendem:
„Der Bund zahlt zwar Anteile an verschiedenen Ausgaben, diese reichen aber bei weitem nicht aus und überlassen den Kommunen den größeren Teil der Verantwortung für die schnell wachsenden Ausgaben. Der finanzielle Handlungs-spielraum wird so für die Kommunen immer enger und der Druck auf Kürzungen immer größer.“
Der Bund macht Gesetze mit Rechtsansprüchen auf Geld- und andere Leistungen für verschiedene Personenkreise und verpflichtet die Kommunen die Geldzahlungen und die Leistungen zu erbringen – ohne selber insgesamt die Finanzierung der Leistungen vorzunehmen, oder die Länder zu ver-pflichten, die den Kommunen die Kosten zu ersetzen. Statt dessen werden entweder Prozentanteile von bestimmten Steuerleistungen oder noch schlimmer, pauschale absolute Beträge als Kompensati-on eingeführt.
Diese Verhältnisse der systematischen Unverantwortlichkeit müssen grundlegend beseitigt werden.
Der Bund muß unmittelbar für die Zahlungen und Kosten der den Kommunen auferlegten sozialen Leistungen aufkommen.
Das ist mittelfristig mittels einer grundsätzlichen Reform der Kommunalfinanzen und damit der fö-deralen Finanzverfassung der BRD möglich.
Das ist politisch und gesetzestechnisch natürlich nicht einfach – damit würden ganze Politikerhor-den und ihre Verwaltungszuarbeiter ihre Existenzberechtigung verlieren. Sie könnten dann endlich etwas Vernünftiges machen. Systematisch dagegen wäre es ziemlich einfach. Man vergegenwärtige sich noch einmal das Schaubild 7 (11). Hier wird die zweite Ebene der Verteilung zwischen den Ländern und ihren Kommunen gezeigt. Wenn man statt dessen den Bund als zentralen Akteur in das Schema einträgt, wird die Sache ganz einfach:
Schaubild 11 (wie SB 7)
Alle Steuern werden in einem großen Topf gesammelt. Daraus wird nach Abzug der Bundesausga-ben und der Abrechnung eines Anteils für die zentralen Aufgaben der Länder eine Finanzaus-gleichsmasse gebildet – die mit den entsprechenden Schlüsseln direkt an alles Kommunen verteilt wird. Bei den Bundesausgaben sind jene Mittel für Geld- und Sachleistungen der Kommunen mit aufgeführt, die sie im Auftrag (und dann auf Rechnung) des Bundes ausführen sollen. Diese Mittel werden den Kommunen direkt, außerhalb des Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt. Ebenso würde mit den Aufträgen der Länder verfahren.
Wie weitreichend, aber auch praktisch notwendig, solche Reformen wären, zeigt sich an der Äuße-rung der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), die dort zusammen mit den Grünen regiert:
Oberbürgermeisterin Roth
"Wir brauchen keine Bundesländer in dieser Form"
Juni 2011, 17:39 Uhr
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,769229,00.html
„Frankfurts Oberbürgermeistern Petra Roth plädiert für einen radikalen Schnitt: Die Struk-tur des Föderalismus sei veraltet, sagt sie im SPIEGEL, die Bundesländer in der heutigen Form müssten abgeschafft werden. Die CDU-Politikerin erhofft sich davon mehr "bürgerna-he Entscheidungen".“

Rettungsfonds für die Kommunen zur Entschuldung
Als Sofortprogramm sollten aus den mit der Steuerschätzung zu erwartenden Steuermehreinnah-men bis 2014 von 135 Mrd. Euro, die Kommunen von ihren 117 Mrd. Schulden befreit werden, da-von die 40 Mrd. Kassenkredite unmittelbar.
Kostenübernahme für Auftragshandeln der Kommunen
Als Übergangsprogramm sollte der Bund all jene Kosten sofort vollständig übernehmen, die er bei den sozialen und sonstigen Aufgaben den Kommunen aufnötigt. Dafür könnten dann die ganzen un-sinnigen Hin- und Herschiebereien bei den verschiedenen Finanzausgleichen beseitigt werden. (Das würde Änderungen im GG und in vielen Gesetzen erfordern – aber wie schnell ging doch die Veran-kerung einer Schuldenbremse im GG?)
Letztlich läuft es darauf hinaus, dass der Bund unmittelbar rund 10 Mrd. für seine Sozial- und Kin-derbetreuungsprogramme mehr ausgeben muß, die bisher als Schulden bei den Kommunen hängen bleiben. Dafür muß er einfach die Steuern auf Kapitaleinkommen erhöhen und auf Vermögen wie-der einführen.
Die dauerhafte Änderung und Vereinfachung der Finanzverfassung wäre dann ein mittelfristiges Projekt, das die soziale Orientierung des Bundesstaates und die Demokratie stärken würde.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Verdi sagt dazu in einer kurzen Broschüre:
„Die Stabilisierung und Verbesserung der Einnahmen von Städten und Gemeinden kann keine tragfähige, dauerhafte Lösung sein, wenn sie zulasten von Bund und Ländern geht. Außerdem brauchen vor allem die am stärksten verschuldeten und unter hoher Erwerbslosigkeit leidenden Städte und Gemeinden zusätzlich einen Rettungsfonds zur Entschuldung, der ihre Handlungsfähigkeit erst wieder herstellt. Und der Bund muss die Finanzierung der steigenden Sozialausgaben der Kommunen ermöglichen.
Mit dem Konzept Steuergerechtigkeit von ver.di sind Mehreinnahmen von 70 Milliarden Euro jährlich möglich.
Notwendig ist eine umfassende Stärkung der Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden, wie ver.di sie im Konzept Steuergerechtigkeit vorgeschlagen hat. Aus kommunaler Sicht sollten neben der Gemeindewirt-schaftsteuer die Wieder-Erhebung der Vermögensteuer und eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften im Vordergrund stehen. Beide sind als Ländersteuern besonders dazu geeignet, über den kommunalen Finanz-ausgleich der Länder die Bedingungen vor Ort zu verbessern. Darüber hinaus müssen hohe Einkommen und finanzstarke Unternehmen wieder einen größeren Beitrag zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben leis-ten. Die ver.di-Vorschläge würden dazu führen, dass sich Deutschland beim Steueraufkommen wieder dem Niveau vergleichbarer europäischer Länder nähert.
Mit Steuern und Abgaben wie in Frankreich wären die Einnahmen von Bund, Ländern und Gemein-den in Deutschland 150 Milliarden Euro höher.“
Dem ist nur wenig hinzu zu fügen !

8. Die Kommunalfinanzen in Göttingen – Einige Bemerkungen
8.1. Der defizitäre Haushalt der Stadt Göttingen 2011 und die Perspektiven bis 2014
Der vom Rat beschlossene Haushalt der Stadt Göttingen für das Jahr 2011 umfaßt ordentliche Erträ-ge von gerundet 316 Millionen und ordentliche Aufwendungen von 329 Millionen Euro. Das ergibt ein Defizit von rund 13 Millionen Euro. Trotz einkalkulierten Verbesserungen der Erträge in den Jahren 2012 bis 2014 zeigen die Haushaltsentwürfe wegen ebenfalls einkalkulierter Erhöhungen der Aufwendungen weiterhin Defizite in der Größenordnung von 13 Millionen Euro.

Haushalt Göttingen 2011 2012 2013 2014
Beschluß Plan Plan Plan
Summe ordentliche Erträge 316.203 322.506 325.772 330.418
Summe ordentliche Aufwendungen 329.307 335.286 339.735 343.553
ordentliches Ergeb-nis -13.104 -12.780 -13.963 -13.135


Der Schuldenstand Ende des Haushaltsjahres 2011 wird mit 139 Millionen Euro angegeben, nach einem Höchststand von 182,4 Mill. 1999 und einem niedrigsten Stand von 123,7 im Jahr 2007. Die Haushaltsplanungen sehen keine durchgreifende Verringerung der Verschuldung vor.
Die Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Tätigkeit der Verwaltung sind von 1996 mit nur 13 Millionen auf 197 Millionen in 2005 gestiegen. Eine vorübergehende Absenkung aufgrund der verbesserten Konjunkturlage brachte 2007 und 2008 eine Absenkung auf 164 Millionen. Die Krise ließ dann die Erträge sinken und die Aufwendungen steigen. Daraufhin erhöhten sich die Kassen-kredite auf 199 Millionen im Jahr 2010 und voraussichtlich 197 Millionen Ende 2011. Nur die außerordentlich niedrigen Zinsen aufgrund von Krise und günstigen Konditionen der mit der Stadt und dem Landkreis verbundenen Sparkasse haben die Zinsen für die Kassenkredite in Grenzen ge-halten. Die Höhe der Zinszahlungen und damit der Belastung des Haushaltes durch die Kassenkre-dite konnte aus dem umfangreichen Rechenwerk nicht so ohne weiteres entnommen werden.
Für eine genauere Einschätzung der Vermögensverhältnisse der Kommune, besonders die Risiken aus den Vermögensverhältnissen, wäre neben den o.g. Fragen noch die finanzielle Lage der ver-schiedenen Unternehmen zu klären, deren Eigentümer die Stadt ist, oder an denen sie beteiligt ist. Dabei wären nicht nur die aktuellen Bilanzen zu prüfen, sondern auch die Risiken, aus Krediten und Veränderungen der Marktsituationen. Das kann hier nicht erfolgen.
Die beiden Kuchendiagramme auf Seite 14 des Vorberichtes zum Haushalt zeigen zwar einerseits den enormen Aufwand von 173 Millionen Euro für Transfers, aber weder dieser noch die Position Kostenerstattungen und –umlagen mit 115 Millionen Euro können so klar interpretiert werden, dass damit das Problem der Unterfinanzierung der Kommune für ihre Tranfer-Aufwendungen für Sozia-les aus Bundesgesetzen unmittelbar sichtbar würde. Dazu bedürfte es einer besonderen genauen Rechnung aus der Verwaltung. Ob die Verwaltung der politischen Führung der Stadt eine solche vorgelegt hat, muß hier offen bleiben.

8.2. Das Haushaltssicherungskonzept von Verwaltung und Rat für 2011-2016
Die Stadt Göttingen musste aufgrund ihrer defizitären Haushaltssituation aus rechtlichen Gründen ein sog. Haushaltssicherungskonzept (HSK) für 2011 und die folgenden Jahre aufstellen
Darin sind für die Jahre 2011 bis 2016 die folgenden „Konsolidierungen“ schon im Haushalt umge-setzt oder für die folgenden Jahre geplant:
Für 2011 kann Jedermann schon den Erfolg und die Wirkungen in einzelnen Positionen im Haushalt besichtigen und besonders bei zwei Positionen auch praktisch erfahren. So wurden Entgelterhöhun-gen bei Kitas und zeitweise Abschaltungen der Straßenbeleuchtung in Ortsteilen vorgenommen. Die Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt werden vor allem die Kreisbewohner und andere Besucher bemerken. Die weiteren Einzelheiten, und es sind wirklich Einzelheiten, sind in der Anmerkung 24 wiedergegeben.

Fortschreibung HSK für HH-Entwurf
2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe 12-16
Konsolidierungsbeiträge: Kürzungen u Einnah-meverbesserungen 6,3 8.764 10.590 11.563 12.143 12.729 55.789
Zusätzlich Beseitigung von Defiziten wg Zu-kunftsvertrag -13.104 -12.780 -13.963 -13.135
KonsolidierungsSummen 21,4 24,5 24,6 ?? ??

Die Höhe der „Konsolidierungsbeiträge“ nimmt jährlich leicht bis 2016 zu, wenn denn die dabei ge-machten Prognosen über Einnahmen und Ausgaben eintreffen sollten.
Trotz dieses Haushaltssicherungskonzeptes mit jährlichen Summen von 8 bis 12 Millionen bleiben die oben angegebenen, im Beschluss von 2011 angenommenen, jährlichen Defizite von meist über 13 Millionen Euro erhalten.
Sollte es nun wegen des Abschlusses eines Zukunftsvertrages mit dem Land erforderlich werden, diese prognostizierten Defizite auch noch zu beseitigen, dann kommen zu den Summen im HSK von 2011 noch einmal jeweils 13 Millionen hinzu. D.h., wir werden es mit Kürzungen und Zah-lungserhöhungen der Bürger in zehn weiteren Jahren von 21 bis 24 Millionen Euro zu tun haben.
In dem Ausweis des HSK kann Jedermann und jede Einrichtung schon mal nachsehen, wie weit sei-ne/ihre eigenen Angelegenheiten bisher schon in den Focus der „Konsolidierung“ geraten sind - und sich ausmalen, wie viel zusätzliches das noch werden könnte, und was oder wer zusätzlich ins Visier geraten wird. Ein Vergleich mit der „unverbindlichen“ Sparliste der Verwaltung für den OB für die Verhandlungen mit dem Land, kann dabei evt. mangelnder Phantasie abhelfen.

8.3. Die „freiwilligen Leistungen“ der Stadt – das Feld für Kürzungen und Steigerung der Bürgerzuzahlungen.
In einer ausführlichen Anlage 1 des für 2011 beschlossenen HSK ist eine detaillierte Liste der Empfänger von freiwilligen Leistungen der Stadt sowie deren Höhe und Zuordnung im Zu-ständigkeits- und Kontensystem der Stadt für das Jahr 2010, den Haushalt 2011 und die Pläne bis 2014 verzeichnet.
Das ist kein Zufall. Nur bei den freiwilligen Leistungen hat der Rat der Stadt weitgehend freie Hand über Ausgaben und teilweise auch über die Einnahmen zu bestimmen. Kürzungen und Zuzahlungen der Bürger werden also notgedrungen in diesem Feld vorgenommen. Eine Lektüre lohnt in jedem Fall.
Für 2011 beläuft sich die Summe auf 14.134.250,00 Euro, das sind 531.400,00 Euro weniger als 2010.
Die „Freiwilligen Leistungen“ umfassen ganze 4,25 Prozent des Gesamthaushaltes der Stadt.
Nun ist dieser vor allem durch die faktisch durchlaufenden Posten der (Sozial-)Zahlungen an Stadt-bewohner aufgrund von Bundesleistungsgesetzen aufgebläht, sodass die Prozentzahl nicht so aussa-gekräftig ist.
Für die folgenden Jahre sind weiterhin je über 14 Millionen Euro für „freiwillige Leistungen vorge-sehen. Die Konsolidierung besteht also, nach der Kürzung des Postens um 530 Tausend Euro für 2011, vor allem in der Vermeidung von laufenden jährlichen Erhöhungen, die vor allem bei Perso-nalkosten eigentlich unvermeidlich sind.
Es kann hier natürlich kein Urteil darüber abgegeben werden, welche Finanzierungen und Zuschüs-se mehr oder weniger sinnvoll und in ihrer Höhe erforderlich sind. Doch stechen einige Positionen aufgrund ihrer Höhe hervor, von denen einige dann für das Haushaltsjahr 2012 durch Abschluss von Verträgen schon im Voraus garantiert sind. Andere hingegen, vor allem die vielen kleinen Zuschüs-se, die sich aber doch zu erklecklichen Höhen summieren, bleiben weiterhin unter dem Damokles-schwert der Kürzungen aufgrund des ins Auge gefassten Zukunftssicherungsvertrages.
Bei den zwei folgenden Einrichtungen hat es die vertragliche Absicherung gegeben:
Für das Deutsche Theater einen jährlichen Zuschuss der Stadt und des Landkreise von 3,019 Euro;
für das Gött. Symphonieorchester einen jährlichen Zuschuss, nur der Stadt, von 1,308 Millionen Euro.
Das Junge Theater mit einem bisherigen jährlichen Zuschuss von 584 Tausend Euro hat keine ver-tragliche Absicherung für die nächsten Jahre erhalten, ebenso wenig, wie all die vielen anderen Empfänger von meist sehr viel kleineren Zuschüssen.
Für das Symphonieorchester und auch das Junge Theater sind zusätzlich noch Mietzuschüsse vorge-sehen. Ob der für das Orchester ebenfalls schon für 2012 vertraglich garantiert wurden, ist hier nicht bekannt.
Ein weiterer Ausgabeposten aus den freiwilligen Leistungen, der die Millionengrenze überschreitet ist nur noch der Zuschuss an die GWG zum Betrieb d. Veranstaltungs- u. Ausstellungsbereiches in der ehemaligen Lockhalle mit 2.323.000,00 Euro, 245.000,00 weniger als im Jahr 2010.
Von den rund 14 Millionen Euro geplanten Ausgaben bei den freiwilligen Leistungen sind damit schon 4,3 Mill. für Hochkultur und 2,3 Mill. für Wirtschaftsförderung, zusammen 6,6 Millionen ausgeschöpft. Bleiben also noch rund 7,6, Mill. Euro für den Rest.
Der wird zunächst von den 18 Posten mit über 100 Tausend Euro Zuschuss von der Stadt ausgefüllt:
300 Tausend die Verlustabdeckung von ür die GWG,
die schon mit 2,3 Millionen Grundmitteln ausgestattet wird.
400 Tausend Zuschüsse für KMU- Förderprogramm
228 Tausend für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
212 Tausend an den Göttingen Tourismus eV
101 Tausend Zuschüss GöTec
4 Tausend für die Verbraucherzentral
1,24 Mill + 2,3 = 3,54 Mill fürWirtschaftsförderung
584 Tausend für das Junge Theater;1
167 und 66 Tausend für die Musa
153 für die Film- und Kino-Initiative
126 Zuschuss Händelfestspiele

und 350 Zuschüsse an die Volkshochschule
101 und 23 Tausend Zuschuss für das KAZ
99 Mietzuschuss Künstlerhaus1,76 Mill
+ 4,3 Mill = 6,06 Mill für Hochkultur
476 und 102 Tausend für die Förderung von Vereinen und Übungsleitern
0,58 Mill für Sport

200 für die Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter in Kitas
100 Tausend für Schulsozialarbeit an Grundschulen;
120 für das Nachbarschaftszentrum Grone
150 Fonds für Ausbildung und Arbeit
132 für sonstige Wohlfahrtseinrichtungen
50 Tausend für Aufwendungen Kooperation Ganztagsschulbetrieb
92 für Träger Kinderhaus
87 Betriebskosten Projekt Kontakt
931 Mill. für soziale Arbeit und Projekte mit zumeist über 100 Tausend EuroZuschüsse.
Das sind insgesamt 11,1 von 14 Millionen Euro. Verbleiben für die vielen kleinen Zuschüsse unter
100 Tausend Euro noch zusammen 2,9 Mill. Euro.
Aus diesem recht kurzen Blick auf die Zahlen ist ersichtlich, vor welchen politischen Schwierigkei-ten jede Nötigung zur Kürzung der „freiwilligen Leistungen“ des Stadthaushaltes steht. Schon die Proportionen hinsichtlich der großen Ausgabenbereiche bei den Posten über 100 Tausend oder einer Million zeigen schlagend, dass die durch die Gesellschaft produzierten und nicht durch die gesetzli-chen Unterstützungsverpflichtungen abgedeckten sozialen Bedarfe gegenüber den anderen Berei-chen schon jetzt in viel zu geringem Ausmaß bedacht werden.
Bei weiteren Streichungsanforderung durch einen sog. Zukunftsvertrag kann das nur schlimmer werden. Eine weitere 10 Jahre währende Kürzungswelle aufgrund der Verpflichtungen aus einem Zukunftsvertrag könnte nur zur weiteren sozialen „Ausfransung“ am unteren Rand der Göttinger Einwohnerschaft führen.
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Anhang:
Auszug aus dem Grundgesetz
Artikel 106
(3) Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftsteuern), soweit das Aufkommen der Einkommensteuer nicht nach Absatz 5 und das Aufkommen der Umsatzsteuer nicht nach Absatz 5a den Gemeinden zugewiesen wird. Am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körper-schaftsteuer sind der Bund und die Länder je zur Hälfte beteiligt. Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer werden durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Bei der Festsetzung ist von folgenden Grundsätzen auszugehen
(5) „Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Ein-wohner weiterzuleiten ist.“
“Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“
(5,a) „Die Gemeinden erhalten ab dem 1. Januar 1998 einen Anteil an dem Aufkommen der Um-satzsteuer. Er wird von den Ländern auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssels an ihre Gemeinden weitergeleitet.“ ..“Das Nähere wird durch Bundesgesetz…“
(6) Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht den Gemeinden, das Aufkom-men der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern steht den Gemeinden oder nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zu.“
(7) Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landes-steuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt.“
(8) Veranlaßt der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) unmittelbar Mehrausga-ben oder Mindereinnahmen (Sonderbelastungen) verursachen, gewährt der Bund den erforderlichen Ausgleich, wenn und soweit den Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen.
Artikel 108
(1) Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezoge-ne Verkehrsteuern ab dem 1. Juli 2009 sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemein-schaften werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden wird durch Bundesgesetz geregelt. Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind, werden deren Leiter im Be-nehmen mit den Landesregierungen bestellt.
(2) Die übrigen Steuern werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Be-hörden und die einheitliche Ausbildung der Beamten können durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind, werden deren Leiter im Einvernehmen mit der Bundesregierung bestellt.
Artikel 109
(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.
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Literaturhinweise

I allgemeinverständliche Einführungen

1. Bundesrat: Steuerverteilung - wer verteilt hier eigentlich was an wen und warum?
>http://www.bundesrat.de/nn_8396/DE/service/thema-aktuell/09/20090331-Finanzausgleich.html<

2. Finanzordnung im Deutschen Bundesstaat Ursula Münch / Kerstin Meerwaldt
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
>http://www.bpb.de/die_bpb/E9C2W2.html<

II Strukturen und Zahlen der öff. Finanzen in der BRD

1. Bundesministerium der Finanzen
Struktur und Verteilung der Steuereinnahmen
Langfristige Trends und aktuelle Entwicklungen unter Einbeziehung der Steuerschätzung vom 10. bis 12. Mai 2011
>http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2011/06/analysen-und-berichte/b04-struktur-und-verteilung-der-steuereinnahmen/struktur-und-verteilung-der-steuerein-nahmen.html?__nnn=true<

III Quellen zu den Statistiken der öff Finanzen der BRD

1. Steuerhaushalt 2010
in: Finanzen und Steuern; Fachserie 14, Reihe 4, Wiesbaden 2011
www.destatis.de >Steuerhaushalt - 2010 - J2140400107004,property=file - FachS 14 - R $ - Finanzen u Steuern.pdf<

2. Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2011
Ergebnis der 138. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 10.-12. Mai 2011 in Fulda
Bundesministerium der Finanzen - Referat I A 6
>http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2011/05/analysen-und-berichte/b01-Ergebnisse-der-Steuerschaetzung/Ergebnisse-der-Steuerschaetzung.html?__nnn=true<

3. Öffentliche Finanzen im Jahr 2010
Stat. Bundesamt - Claudia Gerster,Christian Meißmer,Wolfgang Müller, Simone Scharfe:
In: WIRTSCHAFT UND STATISTIK 4/2011, S. 396, Stat. Bundesamt, Wiesbaden Mai 2011,

IV Grundsatzfragen zu Verfassung der öffentlichen Finanzen

1. Einführung in eine alternative Finanzpolitik
Jürgen Leibinger: Reclaim the Budget, Staatsfinanzen reformieren,
Papyrossa, Köln 210, S 294


V Facheinführungen und kritische Untersuchungen zur Finanzverfassung der BRD

1. Verteilung der Steuern auf die Gebietskörperschaften
Friedrich Ebert Stiftung, Arbeitsgruppe Kommunalpolitik, Wegbeschreibung für die kommunale Praxis
>http://www.fes-kommunalakademie.de/_rubric/detail.php?nr=470&rubric=Publikationen< dort Fi 8

2. Perspektiven kommunaler Ausgabenfinanzierung
Prof. Wolfgang Scherf
Uni Giessen, FB Wirtschaftswissenschaften

3. Gemeindefinanzreform –
Empfehlungen aus raumwissenschaftlicher Sicht
Ergebnisse des gemeinsamen Ad-hoc-Arbeitskreises der ARL und
der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL),
Positionspapier aus der ARL Nr. 83 Hannover 2010

4. Handreichung zu den Grundlagen der Neugestaltung der Finanzbeziehungen
zwishen Bund, Ländern und Kommunen aus der sicht der Kommunen
Christine Falken-Groder, Dipl.-Volkswirtin, Dipl.-Kauffrau

VI Stellungsnahmen von Verbänden

1. Städte und Gemeinden: der Aufschwung kommt in den Kassen nicht an
Verdi: Wirtschaftspolitische Informationen Nr.1, Jan 11
http://www.verdi.de/wipo/wirtschaftspolitische_informationen< dort: >Wirtschaftspolitische Informationen 1/2011<

2. Wachstum nur mit starken Städten und Gemeinden
Bilanz 2009 und Ausblick 2010 der dt Städte u Gemeinden; Deutscher Städte- und Gemeinde Bund 2010
>http://www.dstgb.de/dstgb/DStGB-Dokumentationen/Nr.%2096%20-%20Wachstum%20nur%20mit%20starken%20-Städten%20und%20Gemeinden%20-%20Bilanz%202009%20und%20Ausblick%202010%20der%20deutschen%20-Städte%20und%20Gemeinden/<

3. Leere Kassen vor Ort
Wege aus der kommunalen Finanznot in Nidersachsen
DGB-Nieders. etc.
Hannover, 2010
>http://www.niedersachsen.dgb.de/pdf/2010_broschuere_kommunalfinanzen.pdf<

VII Grundgesetz

1. Grundgesetz
Homepage des Bundestages:
>http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html<

VIII Kommunale Haushalte

1. Grundstrukturen des doppischen Haushaltes
Information für Führungskräfte
(Schaubilder)
Landkreis Ost-Allgäu, Sept 2007
>http://www.lra-ostallgaeu.de/fileadmin/finanzen/Doppik/07-09-13-vortrag-doppik.pdf<

2. Der erste doppische Haushalt
Wie vermeide ich Stolperschwellen
Kommunale Doppik in der Praxis
Weicker, Tepassé
>http://neu.arf-gmbh.de/downloads/presse/messe/060520-doppischer-hh-te.pdf<

IX Zukunftsvertrag Niedersachsen/Göttingen

1. Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
§ 14, a - Zukunftsfonds
>http://www.achimrose.de/NFAG.pdf<

2. Informationen zu den Göttinger Kommunalfinanzen; Göttinger Stadtinfo:
>www.goest.de; dort Stichwort >Kommunal Finanzen<;
(außerdem die Homepages der Gött Ratsfraktionen)

2. Göttinger Appell zu den Kommunalfinanzen
Die Kommunen werden die Finanzkrise nicht "wegsparen" können! Notwendig ist eine Gerechtigkeits-Korrektur auf der Einnahmenseite!
>http://www.goettinger-appell.de/<
3. Kürzungskatalog der Verwaltung
für die Einhaltung der Vorgabe eines ausgeglichenen Haushaltes bei Abschluss eines „Zukunftsvertrages“ der Stadt mit dem Land.
>http://www.patrick-humke.de/fileadmin/humkefocks/sonstige_pdf/Sozialer_und_kultureller_Kahlschlag_OB_Runde_April_2011.pdf<

4. Rede OB zum TOP „Entschuldungshilfe“ (Zukunftsvertrag mit dem Land) in der Ratssitzung v. 15.6.11
>http://www.goettinger-tageblatt.de/content/download/852110/13727714/file/OB_Erklaerung.pdf<

5. Rede d Vertreters des Bündnisses Lebenswertes Göttingen zur Ratssitzung am 15.6.11 über
>http://www.goettinger-appell.de/mat/goettingen/JM-Rede_Endfassg_an_Presse_15-6-2011.pdf<

6. Artikel GT zur o.g. Ratssitzung; 16.76.11
>http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Zukunftsvertrag-Rat-stellt-Weichen-fu-er-Sparzwang<

X Haushalt Göttingen

1. Göttinger Haushalt
>http://www.goettingen.de/staticsite/staticsite.php?menuid=1227&topmenu=0<
dort: >2011 >Haushaltspläne